Rechtliches

 

Artenschutz
Die Griechische Landschildkröte (testudo hermanni boettgeri) zählt, so wie alle anderen europäischen Landschildkröten, zu den streng bedrohten Arten. Diese sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen, im Anhang II, seit 1976 gelistet. Auf EU-Ebene (ebenso in Österreich), sind sie im Anhang A seit 1984 noch strenger geschützt.

Daher dürfen diese Tiere auch nur mit den dazugehörigen CITES-Papieren gehandelt werden. Zum Handel zählt auch Tausch, Austausch, Anbieten zum Verkauf, Vermieten und Verschenken.

Cites Vorderseite

Cites Vorderseite

CITES Rückseite

CITES Rückseite

Neben dieser grundsätzlichen Regelung zum Artenschutz gibt es noch gesetzliche Verpflichtungen, die jeder Schildkrötenhalter erfüllen muss.

Die Haltung unterliegt auch der Meldepflicht. Dazu genügt eine kurze E-Mail an die zuständige Bezirkshauptmannschaft des jeweiligen Wohnortes, in welcher mitgeteilt werden muss, dass man ein Tier erstanden hat. Weiters muss die dazugehörige CITES Nummer angegeben werden. Etwaige Veränderungen des Bestandes (Zunahme/Abnahme) gehören ebenfalls unverzüglich gemeldet.

Fotodokumentation
Für Griechische Landschildkröten gilt seit 2013 eine Kennzeichnungspflicht, welche in Form einer Fotodokumentation zu erfolgen hat. Anhand dieser und den eindeutigen Erkennungsmerkmalen, ist jede Schildkröte zweifelsfrei erkennbar.

Bei Jungtieren erfolgt dieses zum ersten Mal 2 – 3 Monate nach dem Schlupf. Im nächsten Jahr dann im Frühjahr (5 – 8 Monate nach dem Schlupf). Jeweils im Herbst nach ca. 12 – 14 Monaten und zwischen 25 – 28 Monaten folgen die Fotos Nummer 3 und 4. Im Alter von 3 Jahren (36 – 39 Monate) erfolgt das 5. Foto.

Für adulte Tiere reicht ein Abstand von 5 Jahren völlig aus.

Schildkröten werden anhand von elf unterschiedlichen Merkmalen, vom Nackenschild, des fünften Wirbelschildes sowie der fünf Kreuzungspunkte der Bauchpanzerschilde identifiziert.

Wie schaut ein richtiges Bild aus?

  • Das Tier sollte auf einem weißen Hintergrund abgelichtet werden.
  • Der Panzer (Carapax) muss senkrecht von oben wie auch von unten (Plastron) fotografiert werden.
  • Das Tier muss mindestens 70 % des Bildes ausfüllen.
  • Ein Lineal oder Maßband muss beiliegen, um die wahre Größe des Tieres ableiten zu können.
  • Eine gute Auslichtung muss gegeben sein (kein Schatten) um die Konturen gut erkennen zu können.
  • Das Tier muss gesäubert sein, darf aber nicht nass sein.
  • Das Aufnahmedatum sollte integral vorhanden sein.
  • Wenn Ausarbeitung gewünscht, dann im Format 9×13 cm und glänzend, sonst reicht ein digitales Bild.

Wichtig beim Kauf von neuen Tieren:

  • Ist eine EU-Bescheinigung vorhanden?
  • Stimmen die Merkmale auf den Fotos der CITES Papiere mit denen der Tiere überein?
  • Wurde eine lückenlose Fotodokumentation geführt?

 

 

 

 



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